Über das Mustergesetz

Bürgerinnen und Bürger, die sich von der Verwaltung ihres Kantons oder ihrer Gemeinde unkorrekt behandelt fühlen oder mit den oft komplizierten Vorschriften und Verwaltungsabläufen nicht klar kommen, können sich bei der Ombudsstelle beschweren oder sich beraten lassen.

Ombudsstellen arbeiten unabhängig von der Verwaltung und sind politisch neutral. Ihre Tätigkeit ist für die Rat suchenden Bürgerinnen und Bürgern unentgeltlich. Ihre Aufgabe ist es auch, zwischen Bürgerinnen und Bürgern und Verwaltung zu vermitteln und so zur friedlichen Beilegung von Konflikten beizutragen.

Ombudsstellen wurden bisher in den Kantonen Zürich, Basel-Stadt, Basel-Land, Waadt, Zug, Freiburg und Genf sowie in den Städten Zürich, Winterthur, Bern, St. Gallen, Rapperswil-Jona und Luzern eingerichtet.

Wir verstehen das Mustergesetz als Modell zur Erarbeitung von Rechtsgrundlagen für eine Ombudsstelle in Kantonen und grösseren Gemeinden.

Weitere nützliche Informationen finden Sie auf den einzelnen Homepages der bestehenden Ombudsstellen.

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